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Ein unterschriebenes Kaufangebot für eine Immobilie bindet Sie in aller Regel nicht: Der Kaufvertrag über ein Grundstück bedarf der notariellen Beurkundung. Was das Angebot trotzdem bewirkt.
Kurz gesagt
Eine schriftliche Erklärung, eine Immobilie zu bestimmten Konditionen kaufen zu wollen – rechtlich bindend wird sie in aller Regel erst mit der notariellen Beurkundung.
§ 311b Abs. 1 BGB – Beurkundungsbedürftigkeit von Grundstücksverträgen
In der Praxis
Käufer geben ein Kaufangebot ab, um ihr Interesse zu belegen und den Verkäufer zu bewegen, die Vermarktung anzuhalten. Es nennt Preis, Finanzierungsstand und Wunschtermin. Für den Verkäufer ist es vor allem ein Ernsthaftigkeitsnachweis – und die Grundlage, eine Finanzierungsbestätigung zu verlangen.
Abgrenzung
Nicht zu verwechseln mit dem Kaufvertrag. Der Vertrag über eine Immobilie wird erst wirksam, wenn er notariell beurkundet ist; ein formlos unterschriebenes Angebot verpflichtet daher regelmäßig weder zum Kauf noch zum Verkauf. Anders ist es beim notariell beurkundeten Kaufangebot – dieses bindet den Anbietenden tatsächlich.
Im Erbfall
In der Erbengemeinschaft wird das Angebot oft als Entscheidungsgrundlage herumgereicht. Wichtig ist dann, allen klarzumachen, dass es noch nichts entscheidet: Verkauft wird erst beim Notar, und dort müssen alle Miterben mitwirken.
Was Ihre Immobilie wert istVerwandte Begriffe
Ein Vermerk im Grundbuch, der den Anspruch des Käufers auf Eigentumsübertragung sichert, solange die Umschreibung noch läuft.
Die Gemeinschaft, die entsteht, wenn mehrere Personen erben – der Nachlass gehört ihnen gemeinschaftlich, nicht in geteilten Stücken.
Diese Erläuterung gibt einen ersten Überblick und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Voraussetzungen und Fristen hängen vom Einzelfall ab; verbindlich beraten Sie Notarin oder Notar, Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt und Ihre Steuerberatung. Stand der genannten Vorschriften: 2026.