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Nach einem Erbfall laufen mehrere Fristen gleichzeitig. Welche zuerst greift, welche Unterlagen Sie zuerst brauchen und in welcher Reihenfolge Sie vorgehen, ohne etwas zu versäumen.
Die kürzeste Frist im Nachlass – Ausschlagung des Erbes
§ 1944 BGB – ab Kenntnis von Erbfall und Berufungsgrund
Die Lage
Ein Erbfall bringt mehrere Fristen mit, die gleichzeitig laufen und unterschiedlich lang sind. Die kürzeste entscheidet über alles Weitere: Solange nicht feststeht, ob Sie annehmen, sind alle anderen Schritte vorläufig. Diese Seite ordnet die Reihenfolge – die Einzelfälle stehen auf den verlinkten Seiten.
In dieser Reihenfolge
Sechs Wochen für die Ausschlagung, drei Monate für die Anzeige beim Finanzamt, zwei Jahre für die gebührenfreie Grundbuchberichtigung. Die kürzeste zuerst.
Immobilie, Konten, Verbindlichkeiten. Für die Annahmeentscheidung genügt eine belastbare Größenordnung – die genaue Bewertung folgt danach.
Versicherung informieren, Heizung prüfen, Post umleiten, Schlüssel zählen. Diese vier Handgriffe verhindern die teuersten Schäden der ersten Monate.
Ob verkauft, vermietet oder übernommen wird, ist die letzte Frage – nicht die erste. Wer sie zuerst stellt, entscheidet ohne die Zahlen, auf die es ankommt.
Häufig übersehen
Wer den Hausrat verwertet oder Konten auflöst, nimmt das Erbe möglicherweise konkludent an – und kann danach nicht mehr ausschlagen.
Der Erwerb ist dem Finanzamt binnen drei Monaten anzuzeigen (§ 30 ErbStG). Die Anzeige ist keine Steuererklärung und ersetzt sie nicht.
Legen Sie in der Familie früh fest, wer welche Aufgabe übernimmt. Die meisten festgefahrenen Erbengemeinschaften sind in den ersten vier Wochen entstanden.
Persönlich & unverbindlich
Dieser Beitrag gibt einen ersten Überblick und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Fristen und Voraussetzungen hängen vom Einzelfall ab; verbindlich beraten Sie Notarin oder Notar, Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt und Ihre Steuerberatung. Stand der genannten Vorschriften: 2026.