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Was bei einer Zwangsversteigerung realistisch übrig bleibt: 5/10- und 7/10-Grenze, erwartetes Gebot, Verfahrenskosten und Restschuld. Im zweiten Termin entfallen beide Wertgrenzen.
Orientierung, keine Rechtsberatung. Die Wertgrenzen nach §§ 74a, 85a ZVG gelten nur im ersten Termin; im zweiten entfallen sie. Ein freihändiger Verkauf erzielt in der Regel mehr als eine Versteigerung und ist möglich, solange der Zuschlag nicht erteilt ist — dafür müssen die Gläubiger mitwirken. Lassen Sie sich anwaltlich beraten.