Wird geladen …
Wird geladen …
Haake Immobilien Newsletter
Ausgewählte Angebote aus Bremen und Umgebung und fundierte Immobilien-Tipps. Jederzeit abbestellbar.
Wohnfläche nach Wohnflächenverordnung und Grundfläche nach DIN 277 sind nicht dasselbe. Wie Dachschrägen und Balkone gerechnet werden und warum die Differenz den Preis verschiebt.
Kurz gesagt
Die anrechenbare Fläche der Wohnräume – nach der Wohnflächenverordnung zählen Dachschrägen und Balkone nur anteilig oder gar nicht mit.
Wohnflächenverordnung (WoFlV) – §§ 2 bis 4
In der Praxis
Räume unter Dachschrägen zählen je nach lichter Höhe voll, zur Hälfte oder gar nicht; Balkone und Terrassen regelmäßig zu einem Viertel, in Ausnahmefällen zur Hälfte. Keller, Heizungsraum und Garage bleiben außen vor. Bei einem Altbau mit ausgebautem Dach entscheidet das über zweistellige Quadratmeterzahlen.
Abgrenzung
Nicht zu verwechseln mit der Grundfläche nach DIN 277, die anders und meist großzügiger rechnet, und nicht mit der Nutzfläche. Steht in zwei Unterlagen dieselbe Wohnung mit unterschiedlichen Flächen, liegt das fast immer an unterschiedlichen Normen – nicht an einem Fehler.
Im Erbfall
Alte Unterlagen aus dem Nachlass nennen häufig eine Fläche aus der Bauzeit, die nach heutiger Berechnung nicht mehr stimmt. Wer sie ungeprüft ins Exposé übernimmt, wird beim Notartermin darauf angesprochen.
Immobilie bewerten lassenVerwandte Begriffe
Zwei Wörter für denselben Wert – den Preis, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr am Stichtag zu erzielen wäre; das Baugesetzbuch stellt beide Begriffe ausdrücklich gleich.
Ein Dokument über die energetische Qualität eines Gebäudes, das Kaufinteressenten spätestens bei der Besichtigung unaufgefordert vorzulegen ist.
Diese Erläuterung gibt einen ersten Überblick und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Voraussetzungen und Fristen hängen vom Einzelfall ab; verbindlich beraten Sie Notarin oder Notar, Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt und Ihre Steuerberatung. Stand der genannten Vorschriften: 2026.